Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. Verschleißteile unterliegen einem geminderten Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Montageanleitung geliefert werden. Kilometerzahl. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes
Fachpersonal erfolgen. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bestimmungswidriger Verwendung. bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und
Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.