Längere Lebensdauer, weniger Lampenwechsel Sie sind es leid, ständig Ihre Scheinwerferlampen erforderlich. austauschen zu müssen? Dank der längeren Lebensdauer der Fahrzeuglampen ist die LongLife EcoVision von Philips die erste Wahl für Fahrer, die die Wartung ihrer Fahrzeuge minimieren möchten.
Strahlend weißes Licht Philips WhiteVision ultra mit der neuesten Beschichtung strahlt beeindruckendes weißes Licht aus. Dies sind die weißesten Halogenlampen aus unserem Portfolio mit Straßenzulassung und die perfekte Wahl, wenn Sie nach einem coolen, eleganten Look suchen.
Bis zu 150 % helleres Licht* Die Philips X-tremeVision Pro150 Hochleistungslampen *im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard kombinieren eindrucksvolle Helligkeit und Lebensdauer, um Sie und Ihre Mitfahrer durch bessere Sichtbarkeit auf der Straße optimal zu schützen.
Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Verschleißteile unterliegen einem geminderten Montageanleitung geliefert werden. Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Kilometerzahl. Fachpersonal erfolgen.
Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. bestimmungswidriger Verwendung. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.