Leuchtefunktion: mit Rückstrahllicht, mit Seitenmarkierungslicht (LED)
Stromstärke [A]: 0,05
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Zustand: Brandneu
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OEM-Nummern anzeigen
Seitenmarkierungsleuchte mit Rückstrahler, 24V, Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik für waagerechten Anbau. ohne Blinklichtfunktion In LED-Technik. Gelbes Licht.
Grundplatte schwarz, mit Halter. Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die Mit Leuchtdioden. sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, Zugelassen für Fahrzeuge nach GGVS/ADR. kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.
Leuchtefunktion: mit Rückstrahllicht, mit Seitenmarkierungslicht (LED)
Stromstärke [A]: 0,05
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
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Grundplatte schwarz, mit Halter. Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die Mit Leuchtdioden. sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, Zugelassen für Fahrzeuge nach GGVS/ADR. kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.