Leuchtefunktion: mit Positionslicht (LED), mit Tagfahrlicht (LED)
Anzahl der Leuchtefunktionen: 2
Schutzart (IP-Code): IP6K7, IP6K9K
erfüllt ECE-Norm: R87, R7
Anzahl der LEDs: 10
Kabellänge [mm]: 2500
Form: gerade, breit
Lichtscheibenfarbe: glasklar
Leistungsaufnahme [W]: 3
Verpolungsschutz: ja
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info 2: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), mit Leitung
Streuscheibenmaterial: Polyamid 12
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Menge: 2
Zustand: Neu
Mehr
Hinweis 2 - für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit diesen geringen Leistungen, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheiden, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden. Dies stellt eine Komfort- funktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorge- schrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit. Auch hier kann es durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist). Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig! Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzicht et werden. et werden.
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Menge: 2
Anzahl der LEDs: 8
Zustand: Neu
Mehr
OEM-Nummern anzeigen
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.
Der Artikel Tagfahrleuchtensatz enthält die folgenden Einheiten: